Wahlärztin
Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge - die erbrachten Leistungen sind daher nicht direkt mit der Krankenkasse verrechenbar.
Die Kosten des Honorars für ihren Arztbesuch übernehmen Sie zunächst selbst (bar oder mittels Bankomatkarte) und in weiterer Folge erhalten Sie einen Teil der Kosten von ihrem Krankenversicherungsträger erstattet.
Versicherte, die einen Wahlarzt aufsuchen, haben Anspruch auf (zumindest teilweisen) Ersatz ihrer Behandlungskosten – über die Höhe der Rückerstattung informieren Sie sich bitte unter unter gesundheit.gv.at oder
gesundheitskasse.at
Private Zusatzversicherungen übernehmen manchmal Kosten welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Welche Leistungen das betrifft hängt vom konkreten Inhalt Ihres Versicherungsvertrags ab.
Keine Rückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse erfolgt, wenn der Versicherte im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat.
Gerne kümmern wir uns bei Wunsch um den bürokratischen Teil und reichen für Sie Ihre Honorarnote beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ein!